Der erste Schritt zur Arzt Niederlassung – Der Antrag bei der Kassenärztlichen Vereinigung
Der erste Schritt zur eigenen Niederlassung als Arzt ist es, einen Eintrag ins Arztregister bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zu beantragen. Rahmenbedingungen für diesen Eintrag sind eine abgeschlossene Facharztausbildung und die ärztliche Approbation.
Welchen Versorgungsauftrag wähle ich als Arzt für die Niederlassung?
Zulassung des Versorgungsauftrags
Die Zulassung kann entweder mit halbem oder mit vollem Versorgungsauftrag beantragt werden. Bei einem halben Versorgungsauftrag – auch Teilzulassung genannt – muss der Arzt mindestens 10 Stunden in der Woche in seiner Sprechstunde zur Verfügung stehen. Beim vollen Versorgungsauftrag wird diese Stundenzahl auf mindestens 20 Wochenstunden erhöht. Wird ein bereits niedergelassener Kollege mit einer Vollzulassung auf eine Teilzulassung reduziert, kann der Arzt auf diesem Wege auch eine Teilzulassung erlangen.
Hier gilt es jedoch aufzupassen:
Gibt es in dem Bezirk des jeweiligen Arztes eine Zulassungsbeschränkung, ist es nicht möglich, eine Reduzierung auf Teilzulassung wieder rückgängig zu machen. Eine Teilzulassung kann auch von großem Vorteil sein, wenn der Arzt gleichzeitig in einem Krankenhaus und einer Praxis tätig sein möchte – so kann er zwei Tätigkeitsfelder miteinander vereinen. Natürlich müssen dabei die Arbeitsgesetze berücksichtigt und eingehalten werden. Abgesehen davon sind die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung inzwischen offener geworden.
Welche Niederlassungsformen gibt es?
Die richtige Niederlassungsform spielt in diesem Prozess eine große Rolle: Es gibt sehr viele Möglichkeiten, sich als Arzt den Weg zur eigenen Niederlassung zu bahnen. Die jüngeren Ärzte nutzen neben der vollen Zulassung und den typischen Praxisformen (Berufsausübungsgemeinschaft und Einzelpraxis) auch die Option zur Flexibilisierung der ärztlichen Tätigkeit. Neben der Teilzulassung gibt es zudem weitere Niederlassungsformen wie ÜBAG, Teil-BAG, Entlastungsassistent, Nebentätigkeit und Job-Sharing.
Wichtige Aspekte für eine Arzt Niederlassung
Einer der wichtigsten Aspekte hinsichtlich der Niederlassung ist die Dauer der ärztlichen Tätigkeit. Will sich ein Arzt heute um einen Vertragsarztsitz bewerben, muss er als Bewerbungskriterium die gesamte Zeit seiner Laufbahn der ärztlichen Tätigkeit angeben. Um jedoch alle Bewerber gleich zu behandeln, wird für die Ärzte, die ihre Arbeit aufgrund von Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen unterbrechen mussten, die gesamte Dauer ihrer Tätigkeit fiktiv um die „versäumte“ Zeit angepasst und somit verlängert. Damit möchte man besonders Frauen den Weg in die eigene Niederlassung leichter öffnen.
Wie finde ich den richtigen Standort für die Niederlassung als Arzt?
Bei der Antragsstellung muss eine Praxisadresse angegeben werden. Im Fall einer Übernahme einer schon bestehenden Praxis wird deren Adresse angegeben. Gründet der Arzt jedoch eine komplett neue Praxis, muss er sich an die Bedarfsplanung halten: Um die Überversorgung in den Ballungsgebieten zu verhindern, wurde eine Obergrenze von Ärzten mit verschiedenen Fachrichtungen pro Einwohnerzahl gesetzt.
Bei den Praxisberatern der Kassenärztlichen Vereinigung können die Ärzte Informationen über die jeweiligen Zulassungsbeschränkungen einholen. Möglicherweise muss die Praxis in einen anderen Bereich verlegt werden. In diesem Punkt gibt es aber auch eine fortschrittliche und positive Nachricht: Vor geraumer Zeit wurde die Residenzpflicht aufgehoben – dies bedeutet, dass der Standort der Praxis nicht mehr an den Wohnort des Arztes gebunden ist. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel, denn es gibt zudem Sonderbedarfszulassungen, befristete Zulassungen oder Belegarztzulassungen. Liegt eine Zulassungsbeschränkung vor, müssen diese Punkte mit der KV besprochen werden.
Auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sind alle Kontaktadressen Kassenärztlicher Vereinigungen Deutschlands zu finden.
Wir wünschen allen Ärzten viel Erfolg auf dem Weg in die eigene Niederlassung!
Häufig gestellte Fragen zur Niederlassung als Arzt