Berufsunfähigkeitsversicherung Ärzte?
Jeder vierte Berufstätige wird während seines Berufslebens berufsunfähig. Das heißt nicht, dass man nie wieder arbeitet – statistisch gesehen ist man lediglich zwischen zwei und vier Jahren ununterbrochen berufsunfähig. Verläuft die Heilung jedoch nicht wie gewünscht, kann auch eine dauerhafte Berufsunfähigkeit bis zur Rente eintreten – dies kann gerade in medizinischen Berufen fatal sein. Aus diesem Grund ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte quasi unerlässlich, um sich selbst gegen eventuelle Risiken finanziell abzusichern.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte – Ihre Vorteile
Sie möchten sich für Ihre Zukunft finanziell absichern? Dann sind Sie bei medical4beauty genau richtig! Wir bieten Ihnen neben der Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte auch weitere Versicherungsleistungen an. Überzeugen Sie sich selbst von Ihren Vorteilen:
- Wir beraten Sie individuell sowie persönlich und entwickeln mit Ihnen zusammen ein eigenes Versicherungskonzept speziell für Ärzte.
- Die Konzepte, die wir im Rahmen Ihrer Versicherung mit Ihnen entwickeln, sind optimal auf Ihre berufliche und private Situation zugeschnitten. Somit erhalten Sie von uns das für Sie bestmögliche Angebot.
- Die Berufsunfähigkeitsversicherung bei medical4beauty bietet individuelle Lösungen für Ihre aktuelle Situation sowie für Ihre Zukunft. Vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch mit unseren Versicherungsexperten und lassen Sie sich beraten!
Warum lohnt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte?
Das Risiko, berufsunfähig zu werden, ist für einen Arzt höher als in anderen Berufen. Eine Berufsunfähigkeit kann bei einem Chirurgen beispielsweise schon nach einer Handverletzung vorliegen. Mit einer entsprechenden Versicherung sorgen Sie für Ihre Zukunft vor und sichern Ihren Lebensunterhalt ab.
Zwar ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte keine Pflicht, dennoch lohnt sich ein Abschluss auf lange Sicht. Es gibt spezielle Tarife für Ärzte, deren Leistungen Sie im Falle von Krankheit oder einem Unfall umfassend schützen und so Ihr Einkommen sichern. Spezifische ärztliche Risiken können hier übrigens direkt mit abgesichert werden.
Was deckt eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte bzw. Arztpraxen ab?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte deckt die folgenden Leistungen ab:
- Leistung bereits ab 50% Berufsunfähigkeit
- Leistung bei Pflegebedürftigkeit bereits ab einem Punkt
- Leistung unabhängig von anderweitigen Versorgungsleistungen oder Hinzuverdiensten
- KEINE Verweisung auf eine andere ärztliche Tätigkeit oder gar auf einen anderen Beruf – wir versichern die zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Arzt
- Umfangreiche Infektionsklausel, selbst bei Ansteckungsgefahr für Patienten
Sobald eine Berufsunfähigkeit vorliegt, und sei es nur zu 50%, greift die Berufsunfähigkeitsversicherung und zahlt – je nach Tarif – monatlich oder einmalig aus. Es gibt keine Krankheiten oder Verletzungen, die von der Versicherungsleistung ausgeschlossen sind und es ist unerheblich, ob Sie beispielsweise einen eigenverschuldeten Unfall oder eine Krankheit haben. Schauen Sie sich auch unsere Berufshaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung für Ärzte an.
Häufig gestellte Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte
In den ersten 6 Wochen besteht die Lohnfortzahlung des Arbeitsgebers, ab diesem Zeitpunkt bis zum 6. Monat erfolgen die Zahlungen der Krankentagegeldversicherung. Es ist also vom ersten Tag an ein finanzieller Schutz gewährleistet. Sollten die Leistungen der Krankentagegeldversicherung nicht ausreichen, gibt es hier jedoch eine spezielle Arbeitsunfähigkeitsklausel, durch die schon vorher Leistungen erbracht werden können.
- Eintrittsalter
- genaue ärztliche Tätigkeit (konservativ, chirurgisch etc.)
- Gesundheitszustand
- gewünschte Höhe der Absicherung
Die genauen Kosten erfahren Sie nach einer Bedarfsanalyse und einem Beratungsgespräch mit einem spezialisierten Versicherungsmakler – kontaktieren Sie uns gerne für einen Termin!
Weiterhin ist eine Nachversicherungsgarantie wichtig, damit eine Erhöhung der BU-Rente zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. bei Heirat, dem ersten Kind oder einer höheren beruflichen Position) möglich ist, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung absolvieren zu müssen.